Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fridolfinger Metallwaren GmbH
(Stand Juni, 2013)
Sämtliche Angebote und Lieferungen liegen unserer nachstehenden Verkaufsbedingungen zu Grunde. Abweichende Bedingungen des Bestellers oder mündliche Nebenabsprachen haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich von uns bestätigt sind.
Preise und Angebote
Unsere Preise und Angebote gelten freibleibend vorbehaltlich Lieferungsmöglichketen und verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart, ohne Verpackungskosten und stets ab Werk Fridolfing.
Die genannten Preise beruhen auf der im Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden Kostenlage. Bei Änderung derselben behalten wir uns Preisangleichung vor.
Lieferung, Berechnung und Gefahrenübergang
Unsere Lieferungen erfolgen unfrei und auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab unserem Werk. Im Falle von Expressgut- oder Postversand werden die verauslagten Transportkosten, ebenso wie Rollgeld, Lagergeld oder ähnliche Unkosten in Rechnung gestellt. Berechnung erfolgt unter dem Versanddatum.
Zahlungsbedingungen
Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto in bar zu erfolgen. Bei Barzahlung innerhalb 10 Tagen werden 2% Skonto gewährt. Wechsel werden nur gegen Erstattung der entstehenden Diskont- und Bankgebühren in Zahlung genommen. Bei Zielüberschreitung sind Verzugszinsen in Höhe der Bankzinsen zu vergüten. Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungenen nicht eingehalten oder geht ein Scheck des Bestellers zu Protest oder verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse beträchtlich, so sind wir berechtigt, sämtliche noch offenen Rechnungen sofort bezahlt zu verlangen. Unseren Forderungen gegenüber ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, eines Pfandrechts und der Aufrechnung mit Gegenansprüchen ausgeschlossen. Bei Lieferung an Private oder uns nicht bekannte Firmen behalten wir uns das Recht vor, Lieferung gegen Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen. Zur Verringerung unserer Verwaltungskosten und der unserer Kunden, werden Rechnungsbeträge unter EUR 10,-- bei der Auslieferung der Ware in bar erhoben bzw. der Versand erfolgt per Nachnahme. Auftragsannahme erfolgt unter der Voraussetzung unbedingter Einhaltung dieser Zahlungsbedingungen.
Liefertermine
Diese gelten ab völliger Klarstellung aller für die Abwicklung des Auftrages erforderlichen Angaben des Bestellers und sind verbindlich. Grundsätzlich wird die Lieferung zu einer fest bestimmten Zeit oder innerhalb einer fest bestimmten Frist abgelehnt. Betriebsstörungen, Rohmaterialmangel, Maschinendefekte, Arbeitskräftemangel, Krankheit, Unfälle, Streiks und sonstige Fälle höherer Gewalt entbinden uns von der vereinbarten Lieferfrist, sowie von der Verpflichtung zur vollständigen Auftragserfüllung.
Eigentumsrecht
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum, und zwar auch dann, wenn die be- oder verarbeitet werden. Der für die weiter veräußerte Ware erzielte Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstehende Forderung geht auf uns über, bis wir für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vollständig befriedigt sind. Unsere unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung einem Dritten weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen.
Erhebung von Mängelrügen
Beanstandungen können nur entgegengenommen werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen schriftlich nach Warenerhalt geltend gemacht wurden, gleichgültig, ob bis zu diesem Zeitpunkt eine Kontrolle der Ware vorgenommen wurde.
Mengenabweichungen
Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Warenmenge vor.
Erfüllungsort und Gerichtstand
Für die vertraglichen Bestimmungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Rechte und Pflichten, die sich aus abgeschlossenen Geschäften ergeben, ist Fridolfinger Erfüllungsort, Traunstein Gerichtstand, ungeachtet der Höhe des Streitwertes.